Stiftungsfonds in unserer Stiftung „Zukunft mit Kirche“
Die Gründung eines Stiftungsfonds bietet Ihnen die Möglichkeit, gezielt Armut zu bekämpfen, Arbeit mit alten Menschen zu fördern, kirchliche Kinder- und Jugendarbeit zu stärken oder kirchenmusikalische Arbeit zu unterstützen.
Sie bestimmen den Stiftungszweck. Wollen Sie beispielsweise Kinder besonders unterstützen? Dann werden mit Ihrem Stiftungsfonds ausschließlich Projekte für Kinder gefördert. Möchten Sie sich für Senioren in einem sozialen Brennpunkt engagieren? Dann werden mit den Erträgen aus Ihrem Stiftungsfonds nur Aktivitäten finanziert, die diesen Senioren zugute kommen. Möchten Sie mit Ihren Mitteln Menschen in bestimmten Regionen z. B. Ihrer Kirchengemeinde, Ihrer Stadt unterstützen? Auch das ist möglich.
Der Stiftungsfonds trägt einen Namen Ihrer Wahl. Ihre persönliche Verbindung zu Ihrem Stiftungsfonds können Sie deutlich zeigen, indem Sie dem Stiftungsfonds z. B. Ihren Namen geben. Denkbar ist aber auch die Benennung nach einem geliebten Menschen oder dem Zweck des Stiftungsfonds. Als Privatperson dürfen Sie auch für Ihren Stiftungsfonds werben und somit dafür sorgen, dass das Kapital wächst. Bei bestimmten Anlässen können Sie zum Beispiel Freunde, Bekannte oder Verwandte um eine Zustiftung zugunsten des Stiftungsfonds bitten. Denn durch ein höheres Fondsvermögen steigen auch die Erträge und somit die Hilfe, die Sie für andere Menschen leisten können.
Ein Stiftungsfonds schon ab 30.000 Euro
Die Gründung eines solchen Stiftungsfonds ist sehr einfach und innerhalb weniger Tage ohne großen Aufwand durchführbar. Die Stiftung „Zukunft mit Kirche“ bietet Ihnen die Möglichkeit, bereits ab einem Kapitaleinsatz von 30.000 Euro einen Stiftungsfonds zu gründen und somit sinnvolle Hilfe für Menschen zu leisten. Da nur die Erträge in die Förderung von Projekten fließen, bleibt das Stiftungskapital erhalten und wirkt somit langfristig. Das Vermögen Ihres Stiftungsfonds können Sie durch eine weitere Zustiftung jederzeit aufstocken. Sie erhalten jährlich einen Bericht über die Aktivitäten der Stiftung „Zukunft mit Kirche“ sowie einen separaten Rechenschaftsbericht über Ihren Stiftungsfonds. Allen Zustiftern übersenden wir selbstverständlich eine Zuwendungsbestätigung. Zur Bekanntmachung Ihres Stiftungsfonds besteht die Möglichkeit, ein Informationsblatt oder einen Flyer zu erstellen. Steuerlich gesehen sind Stiftungsfonds wie Zustiftungen zu behandeln. Sie gelten als „Sonderausgaben“ und können innerhalb von zehn Jahren bis zu einer Million Euro steuerlich geltend gemacht werden.
Gern beraten wir Sie zum Thema Stiftungsfonds in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns.